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Straßenreinigung

Straßenreinigungssatzung  

 

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass unsere Straßenreinigungssatzung eine wöchentliche Reinigung vorsieht. Es geht bei der Reinigung nicht nur um ein sauberes Erscheinungsbild unserer Straßen. Der Schmutz, der nicht von den Gehwegen und den Straßenrinnen aufgekehrt wird, landet bei Regenfällen in den Sinkkästen und verhindert einen geordneten Ablauf des Wassers in die Kanalisation. Alle Hausbesitzer werden hiermit gebeten, ihren wöchentlichen Reinigungspflichten nachzukommen. Zu diesen Pflichten gehören auch die Beseitigung von Unkraut auf dem Gehweg bzw. in der Straßenrinne und für das Zurückschneiden überhängender Äste und Sträucher. Dies alles gilt übrigens gleichermaßen für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke. 

Sonderfälle wie das wochenlange Ablagern von ausrangierten Matratzen und anderen im Haushalt nicht mehr benötigten Gegenständen an der Nahtstelle zum öffentlichen Raum sind eine echte Zumutung für die Dorfgemeinschaft. Hier appellieren wir an die Verantwortlichen und fordern diese zu mehr Rücksichtnahme auf.

Die Ordnungsverwaltung der VG Nahe-Glan wird die Einhaltung unserer Satzung ab sofort verstärkt kontrollieren, anmahnen und bei Nichtbeachtung umgehend Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. 

 

Ortsgemeinde Monzingen

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Monzingen

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